Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11584
LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05 (https://dejure.org/2005,11584)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05 (https://dejure.org/2005,11584)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. November 2005 - 9 TaBV 13/05 (https://dejure.org/2005,11584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Vorlage von Terminkalendern zum Abgleich mit den Fahrtenbüchern der Dienstwagen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Vorlage der Terminkalender; Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs; Vorlageverlangen als eine ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 87 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Mitbestimmungspflichtiges Verlangen nach Vorlage von Terminkalendern zum Zwecke des Datenabgleiches mit Fahrtenbüchern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
    Dieser Bereich ist aber dem Ordnungsverhalten zuzurechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 a.a.O.).

    Es gilt insoweit Ähnliches wie für die Führung von Krankengesprächen (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 = AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
    Dass sich unmittelbar aus § 87 BetrVG ein Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen ergibt, ist seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 03.05.1994 (Az.: 1 ABR 24/93 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972) gängige Rechtsprechung, welcher auch die Beschwerdekammer folgt.
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
    Dafür besteht allerdings grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass zum Beispiel die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl. BAG, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 = AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
    Dass das Bundesarbeitsgericht in anderen Fällen - zum Beispiel bei der Anordnung der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen Privatdetektiv (vgl. BAG, Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 = AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972) oder bei der Anordnung von Ehrlichkeitskontrollen bei Kassiererinnen (vgl. BAG, Urt. v. 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 = AP Nr. 32 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) - ein Ordnungsverhalten deshalb verneint hat, weil dort lediglich das (Arbeits-) Verhalten von Arbeitnehmern überprüft werden sollte, ändert an der Beurteilung des streitgegenständlichen Falles nichts.
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
    Dass das Bundesarbeitsgericht in anderen Fällen - zum Beispiel bei der Anordnung der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen Privatdetektiv (vgl. BAG, Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 = AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972) oder bei der Anordnung von Ehrlichkeitskontrollen bei Kassiererinnen (vgl. BAG, Urt. v. 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 = AP Nr. 32 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) - ein Ordnungsverhalten deshalb verneint hat, weil dort lediglich das (Arbeits-) Verhalten von Arbeitnehmern überprüft werden sollte, ändert an der Beurteilung des streitgegenständlichen Falles nichts.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 TaBV 43/05

    Kein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Krankenkontrollbesuchen

    Dieser Bereich ist dem Ordnungsverhalten zuzurechnen (BAG, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz Beschl v. 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05 -).

    Es ging mithin um eine generelle Regelung gegenüber einer nach abstrakten Kriterien bestimmbaren Gruppe von Arbeitnehmern (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschl v. 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht